Für den Betrieb und die Herstellung von Kleinfeuerungsanlagen gelten bestimmte Gesetze und Verordnungen wie die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (1. BImSchV). Darin sind für bestehende und neue Holzfeuerstätten die Emissionsgrenzwerte (Feinstaub und Kohlenmonoxid) festgelegt, die beim Verbrennen fester Brennstoffe in Kleinfeuerungsanlagen maximal entstehen dürfen. Ziel ist es, moderne, umweltfreundliche Ofentechnik mit niedrigen Emissionen und hohem Wirkungsgrad Schritt für Schritt voranzutreiben.
Wir haben für Ofenbesitzer die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kleinfeuerungsanlagenverordnung 1. BImSchV (Stufe 1 und 2) in einem Flyer zusammengestellt. Bei älteren Holzfeuerungen, die die Grenzwerte nicht mehr erfüllen, sollten Sie für einen Austausch oder für andere Maßnahmen Ihren Kachelofenbauer vor Ort zu Rate ziehen.
Nachfolgend können Sie sich den BImSchV-Flyer der AdK herunterladen.