Aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes darf nur naturbelassenes, stückiges Holz mit maximal 20 % Restfeuchte verwendet werden. Je niedriger der Wassergehalt im Holz ist, umso höher ist der Heizwert. Das bedeutet: Wertvolle Wärmeenergie wird gewonnen, Kondenswasserbildung und Ablagerungen im Schornstein werden vermieden und die benötigte Brennholzmenge wird reduziert. Konkret heißt das: Das Brennholz muss ein bis zwei Jahre luftig gelagert werden, bevor es im Kachelofen verbrannt werden darf. Erlaubt sind auch Brennholzbriketts, die ausschließlich aus naturbelassenem Holz und ohne Bindemittel nach der DIN 51731 hergestellt werden.
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