Auf 1,5 Grad soll die Erderwärmung begrenzt werden, so das erklärte Ziel des Pariser Abkommens. Dem Klimapaket der großen Koalition zufolge hat Deutschland das Ziel, bis 2030 seine CO2-Emissionen (im Vergleich zum Jahr 1990) um 55 Prozent zu senken. Klimaschutz erfordert Taten. Der Ausstoß von CO2 und anderer Emissionen muss drastisch reduziert werden. Dafür kann jeder etwas tun: ganz praktisch bei sich zu Hause.
Wer fossile Brennstoffe einspart und stattdessen den nachwachsenden Energieträger Holz in einer modernen Feuerstätte nutzt, senkt damit die CO2-Emissionen. Denn Heizen mit Brennholz setzt nur so viel Kohlendioxid frei, wie der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat und auch bei seiner natürlichen Verrottung im Wald abgeben würde. Das freigesetzte Kohlendioxid wird wiederum von nachwachsenden Bäumen aufgenommen, sodass ein geschlossener Kreislauf entsteht. Regional geschlagenes Brennholz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern weist eine gute Kohlendioxidbilanz auf, seine Nutzung fördert den Ausbau und das Wachstum von Mischwäldern. Hinzu kommt, dass sich der Holzvorrat in den letzten zehn Jahren um sieben Prozent vergrößert hat.
In deutschen Haushalten gibt es rund 11,5 Millionen Feuerstätten. Wenn jedes Jahr ca. 17 Millionen Festmeter Holz zur Wärmeerzeugung genutzt werden und jeder Festmeter einen Energiegehalt von rund 240 Litern Heizöl besitzt, können rein rechnerisch vier Milliarden Liter Öl eingespart werden. Das ist die Menge, die über sechs Millionen Kleinwagen jedes Jahr in Deutschland verbrauchen. Eine Beispielrechnung zeigt: Wer seine vorhandene Zentralheizung entlastet und ein Drittel des Bedarfs mit Holz oder Pellets abdeckt, kann rund 600 Liter Öl und damit über 1.800 Kilogramm Kohlendioxid pro Jahr einsparen. (Wohnhaus, 120 m2 Grundfläche, normale Bauweise, Heizenergie-Verbrauch 1.800 Liter Öl jährlich.) (Quelle: HKI).
Was die Emissionen betrifft, sind heutige Kachelöfen, Heizkamine, Kamine, Kaminöfen und Pelletöfen stark optimiert und mit moderner Verbrennungstechnik ausgestattet. Sie haben hohe Wirkungsgrade und erfüllen die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung). Emissionsarme Feuerstätten, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden, dürfen deshalb auch bei Feinstaubalarm, wie beispielsweise in Stuttgart, betrieben werden. Holzfeuerstätten neueren Datums sind zudem deutlich sauberer als bisher dargestellt: Erst vor Kurzem berücksichtigte das Umweltbundesamt in einer Neuberechnung der Gesamtemissionen auch die positiven Effekte durch moderne, saubere Neuanlagen. Dabei zeigte sich ein klarer Trend: die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen gingen in Deutschland von 2010 bis 2015 insgesamt um rund ein Drittel zurück. Beim Feinstaub PM10 verringerte sich der Anteil von 11,7 Prozent (2010) auf 8,2 Prozent (2015). Bei den noch feineren PM2,5-Emissionen ging der Anteil von 22 Prozent (2010) auf 17,4 Prozent im Jahr 2015 zurück.
Alte Holzfeuerstätten, die nicht mehr den aktuellen Grenzwerten und Wirkungsgraden entsprechen, müssen laut BImSchV ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden. Die nächste Frist endet zum 31.12.2020 – für Öfen die vor dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommen wurden. Wer ein älteres Gerät besitzt oder eine Neuanschaffung einer Holzfeuerstätte plant, ist bei einem Ofen- und Luftheizungsbauer in allen Technik-, Umwelt- und Designfragen auf der sicheren Seite. Adressen qualifizierter Ofenbauer-Fachbetriebe und weitere Infos rund um den Kachelofen, Heizkamin und Kaminofen gibt es bei der AdK, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V., unter www.kachelofenwelt.de