Ab dem 22. März 2010 gelten neue Anforderungen an bestehende und neu zu errichtende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Das ist zum Beispiel der Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen und Pelletofen. Für alle in Betrieb befindlichen Geräte, die unter die Verordnung fallen, verlangt der Gesetzgeber einen Nachweis der Schadstoffemissionen.
Entweder durch eine Prüfbescheinigung (Typprüfung) oder durch eine Vor-Ort Messung. Auf der Datenbank zert.hki-online.de kann jeder nachsehen, ob sein Gerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Auch kann die dort abgelegte Prüfbescheinigung als Nachweis herunter geladen werden.