Mit Holz betriebene Feuerstätten sind in Deutschland sehr beliebt, es gibt rund 10 bis 11 Millionen davon, in jedem 4. Haushalt steht ein Kamin- oder Kachelofen. Als CO2-neutrales Heizsystem leisten moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kamine oder Kaminöfen, die den neuesten Umweltstandards entsprechen, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Denn der erneuerbare Energieträger Holz reduziert CO2-Emissionen und spart fossile Brennstoffe.
Austauschfrist bis 31.12.2020 für alte Holzfeuerstätten
Neue Holzfeuerungen verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen als viele Geräte aus dem letzten Jahrhundert. Dank moderner Verbrennungstechnik arbeiten sie effizienter mit höheren Wirkungsgraden und verbrauchen weniger Brennholz. Um die Umwelt zu entlasten, schreibt der Gesetzgeber vor, alte Holzfeuerstätten, die nicht mehr den aktuellen Grenzwerten und Wirkungsgraden entsprechen, in mehrstufigen Übergangs-Fristen auszutauschen, nachzurüsten oder stillzulegen. Seit 1. Januar 2015 gilt für neue und bestehende Einzelraumfeuerstätten die zweite Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) – mit verschärften Emissions-Grenzwerten (Staub, Kohlenmonoxid) und Mindestwirkungsgraden.
Im Rahmen der mehrstufigen Übergangsregelung endet die nächste Austauschfrist bereits zum 31.12.2020. Ein wichtiges Datum für Ofenbesitzer. Bis zu diesem Termin müssen Öfen (Datum auf dem Typschild: Baujahr von 01.01.1985 bis 31.12.1994), die vor dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommen wurden, ausgetauscht oder nachgerüstet werden, um die Grenzwerte einzuhalten.
Über die Online-Datenbank des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.) – http://cert.hki-online.de/geraete – kann man sich informieren, ob die eigene häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe die gesetzlichen Emissions- und Wirkungsgrad-Anforderungen einhält und den Anforderungen der 1. BImSchV entspricht.
Ofenbauer berät, tauscht und modernisiert
Besitzer älterer Öfen sollten sich zur Sicherheit frühzeitig von einem Ofen- und Luftheizungsbauer beraten lassen. Es muss nicht immer der gesamte Ofen ersetzt werden, in manchen Fällen kommen zum Beispiel auch Austausch-Heizeinsätze in Frage. Besitzer einer neueren, emissionsarmen Feuerstätte, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurde, müssen nichts tun, denn sie erfüllt die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV. Der Betrieb des Gerätes ist sogar an Tagen mit Feinstaubalarm, wie z.B. in Stuttgart, erlaubt.
Die Kachelofentage 2019 vom 4. bis 12. Oktober bieten Gelegenheit, sich umfassend über moderne Kachelofentechnologie zu informieren. Die richtigen Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie über das Infoportal der AdK, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V. – www.kachelofenwelt.de