Zum Thema Feinstaub wird in letzter Zeit eine kontroverse politische und öffentliche Debatte geführt, bei der auch Holzfeuerungen in die Diskussion geraten. So zum Beispiel in Baden-Württemberg, speziell in der Landeshauptstadt Stuttgart, wo über Betriebsbeschränkungen für Kleinfeuerungsanlagen nachgedacht wird – aber auch in anderen Ballungszentren und Bundesländern. Besonders in der kalten Jahreszeit bei Inversionswetterlagen (Warmluft oben, Kaltluft unten) mit geringem Luftaustausch, fehlenden Windbewegungen und Niederschlägen werden die EU-Grenzwerte (50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an höchstens 35 Tagen im Jahr) überschritten. Verbraucher, die bereits eine Holzfeuerung besitzen oder sich eine moderne Holzfeuerstätte anschaffen wollen, sind zunehmend verunsichert und wollen wissen, woran sie sind. Eine Versachlichung der Feinstaub-Diskussion auf Basis der Faktenlage ist deshalb dringend notwendig.
Die erste Frage lautet: Woher stammt der meiste Feinstaub? Laut Umweltbundesamt (Stand Juni 2015) stammen in Deutschland 39 % der PM10-Emissionen (Partikel-Durchmesser von 10 Mikrometer und weniger) aus Produktionsprozessen, vorwiegend aus Schüttgutumschlägen (z. B. Sand, Kohle, Getreide) und der Herstellung mineralischer Produkte. Aus der Landwirtschaft stammen 22 %, Haushalte und Kleinverbraucher verursachen etwa 15 %, der Straßenverkehr (inklusive Reifenabrieb und weiteren mobilen Quellen) ebenfalls 15 %.
Mit nur rund 8 % haben Holzfeuerungen einen sehr geringen Anteil, wie Stuttgarter Feinstaubmessungen bestätigen: Aus dem von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz veröffentlichten Bericht vom Oktober 2016 geht eindeutig hervor, dass die Holzfeuerung „nicht als Hauptursache“ anzusehen ist. Laut Angaben der LUBW beträgt z. B. an der Messstelle Stuttgarter Neckartor der Anteil am Feinstaub aus der Holzverbrennung im Mittel nur zwischen 5 – 8 % (ganzes Jahr 2015) bzw. 5 – 9 % (Winter 2015/1. Quartal 2016). Ein Verbot der Holzfeuerungen wird daher das Problem nicht lösen, zumal nicht zugeordnet werden kann, ob der Betrieb von Einzelraumfeuerungen tatsächlich für die gemessenen Feinstaubkonzentrationen verantwortlich ist oder andere, holzverbrennende Einrichtungen ebenfalls einen Beitrag dazu beisteuern.
Umwelt- und Gesundheitsschutz sind ohne Frage äußerst wichtig. Deshalb regelt die Bundesimmissionsschutzverordnung, welche Anforderungen kleine und mittlere Feuerungsanlagen erfüllen müssen. Seit 01.01.2015 gelten die verschärften Grenzwerte der Stufe 2 (1. BImSchV) für neue Holzfeuerstätten (Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen, Herd) – aber auch für bestehende Einzelraumfeuerstätten, die in Abhängigkeit von Alter und Qualität des Heizeinsatzes nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie die geltenden Grenzwerte und Wirkungsgrade nicht erfüllen. Moderne Kachelöfen und Heizkamine, insbesondere mit dem Umweltzeichen Blauer Engel und DINplus, erfüllen dank ausgereifter Feuerungstechnik alle gesetzlich vorgeschriebenen Emissions- und Wirkungsgrad-Anforderungen. Eine moderne Holzfeuerstätte emittiert nur etwa ein 1/7 der CO- und Staubemissionen gegenüber einer vergleichbaren Holzfeuerstätte aus dem Jahr 1980 (nach Angaben des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V.). Moderne Stückholzfeuerungen verfügen heute über eine elektronische Abbrandsteuerung, die zu gleichen Verbrennungsqualitäten führt, wie bei automatisch beschickten Pelletfeuerungen, die sehr emissionsarm arbeiten.
Mit seiner 1. Bundesimmissionsschutzverordnung hat Deutschland mit die strengsten Emissionsgrenzwerte in Europa, vor allem für Einzelraumfeuerungsanlagen, und als erstes EU-Land eine Altanlagenregelung getroffen. Die Umsetzung der Vorgaben in der Praxis läuft jedoch eher schleppend. Wenn der Bestand alter Feuerstätten konsequent reduziert und durch neue ersetzt würde, könnten die Emissionen weiter sinken. „Genauso wie alte Fahrzeuge ihre Betriebserlaubnis verlieren und aus dem Verkehr gezogen werden wenn sie die gesetzlichen Abgasvorschriften nicht mehr erfüllen, sorgt die BImSchV für eine kontinuierliche Erneuerung der Einzelfeuerstätten zu Gunsten der Umwelt“, erläutert der AdK-Vorsitzende Michael Hieckmann. Klare Fristen für das „Ofen-Update“ existieren – wie es scheint, haben viele Ofenbesitzer die erste Frist jedoch verpasst: Ältere Geräte, die vor 1975 zugelassen wurden und die Emissions-Grenzwerte nicht einhalten, hätten bis Anfang 2015 ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen.
Fest steht: Holz trägt als CO2-neutraler umweltfreundlicher und regenerativer Energieträger zur CO2-Reduktion bei. Heizen mit Holz ist ein wesentlicher Bestandteil im nachhaltigen Energiemix, um die hoch gesteckten Klimaschutzziele und eine umfassende Dekarbonisierung zu erreichen. Denn moderne Holzfeuerungen zur Gebäudebeheizung leisten einen wesentlichen Beitrag, um fossile Energieträger wie Öl und Erdgas zu ersetzen. Holz verbrennt CO2-neutral und setzt nur soviel CO2 frei, wie der Baum während des Wachstums aufgenommen hat und bei seiner natürlichen Zersetzung im Wald auch wieder abgeben würde. Und weil die nachwachsenden Bäume wieder CO2 aufnehmen, schließt sich der grüne Kreislauf. Ein weiterer Vorteil: Holz aus heimischen Wäldern braucht keine langen Transportwege. Die energetische Nutzung von Holz – zum Beispiel in einem modernen Kachelofen, Heizkamin oder Kaminofen, der den neuesten gesetzlichen Umweltanforderungen entspricht – trägt zum Klimaschutz bei und wird ein unverzichtbarer Faktor auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand der Zukunft sein.
Wer plant, einen modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Herd anzuschaffen, braucht sich keine Gedanken zu machen. Moderne Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Ein Kauf beim Ofen- und Luftheizungsbauer stellt sicher, dass die Qualität den neuesten Vorschriften entspricht. Adressen qualifizierter Ofenbauer-Fachbetriebe und weitere Infos gibt es bei der AdK, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V., unter www.kachelofenwelt.de