Moderne Holzfeuerungen dürfen sogar bei Feinstaubalarm (wie beispielsweise in Stuttgart) betrieben werden. Denn sie sind deutlich sauberer als bis Ende 2016 angenommen – das Umweltbundesamt (UBA) bestätigte dies im Januar 2018 mit seiner Neuberechnung der Gesamtemissionen. Darin flossen die positiven Effekte sauberer Neuanlagen und stillgelegter Altanlagen mit ein. Demnach sanken von 2010 bis 2015 die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerstätten um ein Drittel und danach setzte sich der Rückgang kontinuierlich weiter fort. Haushalte mit Kleinfeuerungen haben laut UBA nur einen geringen Anteil im Feinstaubsegment, als Hauptverursacher gelten Industrie, Straßenverkehr und Landwirtschaft. Durch den verstärkten Einsatz neuester Ofentechnologie, auch als Ersatz für Altanlagen, können Verbraucher wesentlich zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen, zumal es für ältere Öfen gesetzliche Austauschfristen gibt.
Heutige Einzelraumfeuerstätten mit moderner Verbrennungstechnik arbeiten effizienter, mit höheren Wirkungsgraden und verursachen bis zu 80 Prozent weniger Emissionen als Geräte aus den 1980er- und 1990er-Jahren. Zur Entlastung der Umwelt schreibt der Gesetzgeber deshalb vor, alte Holzfeuerstätten, die nicht mehr den aktuellen Grenzwerten und Wirkungsgraden entsprechen, in mehrstufigen Fristen auszutauschen, nachzurüsten oder stillzulegen. Nach Expertenschätzung geht es um insgesamt rund fünf Millionen Feuerstätten. In der ersten Stufe wurden seit 2015 bereits 1,5 Millionen alte Feuerstätten (40 Jahre oder älter) ausgetauscht. Die zweite Stufe endete zum 31.12.2017 für Geräte, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden. Die kommende nächste Austauschfrist (dritte Stufe) endet zum 31.12.2020: Bis zu diesem Termin müssen Öfen (bis Baujahr 1994), die vor dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommen wurden, ausgetauscht oder nachgerüstet werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Es gibt jedoch diverse Ausnahmeregelungen (z.B. für eingemauerte Ofeneinsätze), die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) aufgeführt sind.
Vor Ende der nächsten Frist sollten Besitzer älterer Öfen mit einem Ofen- und Luftheizungsbauer Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen. Dann kann man in Ruhe die passende Lösung finden. Denn es braucht nicht immer der gesamte Ofen ersetzt werden. Bei Kachelöfen kommen zum Beispiel auch Austausch-Heizeinsätze in Frage. Sie werden in passenden Größen, Heizleistungen und verschiedenen technischen Ausführungen angeboten, z. B. mit Pellets oder Erdgas als Brennstoff. Keine Gedanken machen müssen sich Besitzer einer neueren, emissionsarmen Feuerstätte. Wurde diese nach dem 1. Januar 2015 eingebaut, erfüllt sie die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Dann ist sogar an Tagen mit Feinstaubalarm der Betrieb des Gerätes erlaubt.
Moderne Holzfeuerstätten nach den neuesten Umweltstandards haben eine wachsende Bedeutung für die Energiewende. Sie sparen fossile Energieträger, sind CO2-neutral und nutzen saubere Technik, die vom Fachmann auf den individuellen Wärmebedarf abgestimmt ist.
Die Kachelofentage 2018 vom 5. bis 13. Oktober bieten Gelegenheit, sich umfassend über moderne Ofentechnologie zu informieren. Die richtigen Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie über das Infoportal der AdK, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V. – www.kachelofenwelt.de