Der Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen stößt weltweit auf Unverständnis. Fast zeitgleich löste sich in der Antarktis Mitte Juli ein gigantischer Eisberg ab. Den meisten Menschen in Deutschland ist sehr bewusst, dass Umwelt- und Klimaschutz für die Lebensqualität heutiger und zukünftiger Generationen unerlässlich ist. Bei der Energiewende spielt Deutschland eine international führende Rolle und jeder Bürger kann hierzulande aktiv Verantwortung übernehmen – durch den Umstieg auf ein umweltfreundliches, CO2-neutrales Heizsystem wie z.B. eine moderne Holzfeuerstätte nach den neuesten Umweltstandards. Die Holzfeuerung steht unter den erneuerbaren Energien in Deutschland an erster Stelle. Der Brennstoff Holz spielt eine Hauptrolle in der Wärmewende, er macht ca. 40 Prozent der erneuerbaren Energien aus, die in deutschen Privathaushalten zur Wärmeerzeugung genutzt werden.
Moderne Kachelöfen, Heizkamine und Kaminöfen leisten einen wichtigen Beitrag zur CO2-Reduktion, zur Einsparung fossiler Energieträger und zum Klimaschutz. Durch den Einsatz von Holz als Brennstoff können in Deutschland pro Jahr rund 20 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Die Zeit für den Umstieg ist reif. Fachleute weisen auf einen hohen Nachholbedarf beim Austausch technisch überholter Anlagen hin, die älter als 40 Jahre sind und die gesetzlich vorgeschriebenen Emissions-Grenzwerte und Wirkungsgrade nicht einhalten. Je älter die Feuerstätte, umso höher sind die Emissionen. Neue Öfen erzeugen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen im Vergleich zu Öfen, die vor 1975 gebaut wurden. Zur Entlastung der Umwelt und um moderne, schadstoffarme Ofentechnik zu fördern, schreibt der Gesetzgeber vor, alte Öfen Schritt für Schritt auszutauschen, nachzurüsten oder stillzulegen. Experten gehen davon aus, dass bis 2025 insgesamt rund fünf Millionen Feuerstätten ausgetauscht werden müssen. Öfen der Baujahre bis 1974 mussten bereits bis Ende 2014 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Ofenbesitzer, die diese erste Frist verpasst haben, müssen bei einem Weiterbetrieb mit Bußgeldern rechnen. Seit 1. Januar 2015 gilt für neue und bestehende Einzelraumfeuerstätten die zweite Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) – mit verschärften Emissions-Grenzwerten. Ebenso sind Mindestwirkungsgrade von 73 bis 90 Prozent vorgeschrieben. Bereits zum 31.12.2017 endet die nächste Schonfrist: Holzfeuerungen bis einschließlich Baujahr 1984 (Typprüfungen laut Typenschild zwischen 1975 und 1984) müssen ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die Grenzwerte nicht einhalten.
Wer einen alten Ofen besitzt, sollte sich von einem Ofen- und Luftheizungsbauer beraten lassen, ob eine Nachrüstung oder ein Austausch sinnvoller ist. Bei einem modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Pelletofen vom Ofen- und Luftheizungsbauer hat man die Sicherheit, dass die Qualität den neuen, strengeren Umweltvorschriften entspricht. Selbst an Tagen mit Feinstaubalarm (zum Beispiel in Stuttgart) dürfen Öfen, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden und damit die Stufe 2 der 1. BImSchV erfüllen, aufgrund ihrer emissionsarmen Technik betrieben werden. Eine moderne Holzfeuerstätte bietet ausgereifte effiziente und brennstoffsparende Technik, zum Beispiel mit automatischer Verbrennungsluftregelung für schadstoffarmen Abbrand. Das Ofensystem kann optimal auf den individuellen Wärmebedarf des Hauses abgestimmt und mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern vernetzt werden.
Die Kachelofentage 2017 vom 6. bis 14. Oktober bieten Gelegenheit, sich umfassend über moderne Kachelofentechnologie zu informieren. Die richtigen Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie über das Infoportal der AdK, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V. – www.kachelofenwelt.de