Deutlicher Rückgang der Feinstaubbelastung – an 99 % aller Messstationen Grenzwerte eingehalten
Laut Umweltbundesamt (UBA) ist die Feinstaubbelastung in Deutschland in den letzten Jahren bei den PM10-Emissionen um 30 Prozent zurückgegangen – ein positiver Trend. In seiner „Vorläufigen Auswertung“ zur Luftqualität 2017 vom Januar 2018 kommt das Umweltbundesamt zu dem Ergebnis: Das Jahr 2017 gehörte zu den am wenigsten belasteten Jahren. Nur an der Station Stuttgart Am Neckartor wurde der gesetzliche Grenzwert überschritten: mit 45 Tagesmittelwerten über 50 μg/m³ – 10 Tage mehr als erlaubt. An 99 Prozent aller Messstationen wurde der PM10-Tagesmittel-Grenzwert 50 μg/m³ (50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) für Feinstaub eingehalten. Noch besser sieht es aus, wenn man den PM10-Jahresmittel-Grenzwert von 40 µg/m³ betrachtet. Er wurde 2017 deutschlandweit um mehr als 40 Prozent unterschritten. Im Übrigen lag der PM10-Jahresmittel-Grenzwert in den letzten 10 Jahren (seit 2007) – selbst in städtisch-verkehrsnahen Bereichen – immer deutlich unter 30 µg/m³. Für PM2,5 Feinstaub, der Teilchen mit einem maximalen Durchmesser von 2,5 Mikrometer (μm) enthält, gilt seit dem 1. Januar 2015 europaweit ein Jahresmittel-Grenzwert von 25 μg/m³. 2017 wurde dieser Grenzwert – wie auch 2016 – sogar an allen Messstationen in Deutschland eingehalten.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes haben Haushalte mit allen Kleinfeuerungen nur einen Anteil von 9 Prozent im Feinstaubsegment PM10. Die Hauptanteile der Feinstaubemissionen liegen laut UBA eindeutig in den Bereichen Straßenverkehr und Industrie. Zur Feinstaubbelastung trägt auch die Landwirtschaft durch die Bildung sogenannter sekundärer Partikel bei, also Partikel, die erst durch komplexe chemische Reaktionen aus gasförmigen Substanzen entstehen. Die Höhe der Schadstoffbelastung wird auch von der Witterung beeinflusst, zum Beispiel durch Inversionswetterlagen im Winter und fehlenden oder eingeschränkten vertikalen Luftaustausch, wodurch sich Schadstoffe in den unteren Luftschichten anreichern. Zudem können regionale Emissionsmessungen aufgrund geografischer Gegebenheiten sehr unterschiedlich sein. So zum Beispiel in Stuttgart mit seiner außergewöhnlichen Kessellage, der Industrie, der Großbaustelle Stuttgart 21, dem Müll-Kraftwerk Stuttgart-Münster und einem extrem hohen Verkehrsaufkommen. Dies macht Standardvergleiche schwierig oder sogar unmöglich.
Die heutige Generation an Festbrennstofffeuerstätten ist hinsichtlich ihrer Emissionen stark optimiert und mit moderner Verbrennungstechnik ausgestattet, die den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) genügen. Diese Geräte emittieren sieben bis zehnfach geringere Staubmengen als noch in den 70er-Jahren. Und dies bei wesentlich verbesserten Wirkungsgraden. Deshalb dürfen moderne, emissionsarme Feuerstätten, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden, auch bei Feinstaubalarm, wie beispielsweise in Stuttgart, betrieben werden. Gleiches gilt für Einzelöfen mit Pelletfeuerung.
Moderne, CO2-neutrale Holzfeuerstätten, wie Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen sind nicht zuletzt auch deshalb gut für die Umwelt, weil sie einen wesentlichen Beitrag zur CO2 -Reduktion, zur Einsparung fossiler Energieträger und damit zum Klimaschutz leisten. Wer einen Austausch oder eine Neuanschaffung plant, sollte den Fachmann hinzuziehen: Der Ofen- und Luftheizungsbauer stellt sicher, dass die Qualität den neuesten Vorschriften entspricht und das gesamte System optimal auf den Bedarf abgestimmt ist. Adressen qualifizierter Ofenbauer-Fachbetriebe und weitere Infos rund um den Kachelofen, Heizkamin und Kaminofen gibt es bei der AdK, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V., unter www.kachelofenwelt.de