Beschwerden entnervter Nachbarn beim Umweltamt wegen Rauch- und Geruchsbelästigungen durch Ihre Feuerstätte müssen wirklich nicht sein. Denn die zur Belästigung führende „dicke Luft“ ist überwiegend auf unsachgemäßen Betrieb sowie der Luftführung einfacher Kamin-/Ofenkonstruktionen zurück zu führen.
Es gibt einige einfache Grundregeln für den Betrieb einer Einzelfeuerstätte:
- Sie muss den technischen Anforderungen
der BimSchV entsprechen
- Befolgen Sie die Hinweise in der
Betriebsanleitung der Feuerstätte.
- Verwenden Sie nur den Brennstoff, der für
die Feuerstätte zugelassen ist.
- Geben Sie nur die in der Betriebsanleitung
angegebene Menge Brennstoff in den Brennraum.
- Feuer braucht für die schadstoffarme Verbrennung
ausreichend Verbrennungsluft. Entweder durch
eine automatische Verbrennungsluftregelung oder
per Handschieber.
- Schließen Sie die Verbrennungsluftzufuhr erst dann,
wenn das Feuer ausgebrannt ist.
Eine gute Verbrennung erkennt man daran, dass die Abgasfahne
aus dem Schornstein nicht sichtbar ist.